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Mediation



Sie stecken in einem Konflikt und wünschen sich Unterstützung dabei, in diesem eine Lösung zu finden, die ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht wird?

Dann ist Mediation eine Alternative, die Sie in Erwägung ziehen sollten.

Beauftragung
Am Beginn steht zunächst einmal der feste Wille, eine Lösung zu finden. Eine Kontaktaufnahme mit mir als Mediator ist dann ein möglicher nächster Schritt. Dabei wird abgeklärt, um was es geht, was denn das Ziel sein könnte und ob auch der oder die andere am Konflikt beteiligte Person ein Interesse an dieser Form der Konflikttransformation hat. Als zentrale Frage wird zu klären sein, ob Mediation geeignet ist für die gewünschte Zielsetzung. Es werden auf Wunsch Möglichkeiten besprochen, auch alle anderen am Konflikt beteiligten Personen an den Tisch zu bekommen. Jedenfalls wird Ort und Zeit des Beginns der Mediation vereinbart, ebenso die Kosten.

Auch Personen, die am Konflikt, zu dem sie eine amikable Konflikttransormation wünschen, gar nicht direkt beteiligt sind, können hier meine Dienste als Mediator beauftragen. So etwa ein Geschäftsführer, welcher in seinem Unternehmen kostspielige Spannungen zwischen Unternehmensbereichen einer Lösung zuführen möchte.

Arbeitsvereinbarung
Es wird im Falle einer Beauftragung ein Mediationsvertrag geschlossen. In diesem werden die Grundzüge des Verfahrens und die Aufgaben aller anwesenden Beteiligten abgeklärt und vereinbart. Die Grundprinzipien der Mediation stellen dabei unverhandelbare Eckpfeiler dar: insbesondere Verschwiegenheit, Allparteilichkeit und Freiwilligkeit stellen so wesentliche Prinzipien der Mediation dar, dass das Verfahren ohne sie nicht funktionieren würde.  Es kann im Einzelfall unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mediandinnen und Medianden die Hinzuziehung von weiteren Personen wie Gebärdendolmetsch, Psychotherpeutinnen und Psychotherapeuten oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den Mediationsprozess vereinbart werden.  

Methode und Ablauf
Als Mediator leite ich das Verfahren in angemessener Weise. Ich berücksichtige die jeweiligen Umstände des Falles, einschließlich einer etwaigen ungleichen Machtverteilung, gehe auf die Wünsche der Mediandinnen und Medianden ein, beachte die Notwendigkeit einer Streitbeilegung in angemessener Zeit und bedenke gegebenenfalls rechtliche, steuerliche, psychologische, wirtschaftliche und andere fachliche Aspekte, wobei zu diesen gegebenenfalls auf die eigenverantwortliche Einholung diesbezüglicher Beratung durch dazu befugte Personen hingewiesen wird.

Als Mediator ergreife ich alle erforderlichen Maßnahmen um zu ermöglichen, dass eine Einigung zwischen den Mediandinnen und Medianden erzielt wird. Ich wähle im Zusammenhang mit den speziellen Bedürfnissen und Zielen der Konfliktparteien die im jeweiligen Mediationsverfahren angemessene methodische Vorgangsweise und weise bei Bedarf auf weitere eigenverantwortlich in Anspruch zu nehmende Beratungsmöglichkeiten hin. In der Regel finden Mediationssitzungen im Beisein aller am Konflikt Beteiligten statt, ich behalte es mir als Mediator jedoch vor, dort wo es hilfreich ist auch Einzelgespräche (einen so genannte caucus) anzubieten und die dabei erhobene Konfliktgeschichte allen Beteiligten in Form eines Konfliktatlas zu präsentieren.
Mediandinnen und Medianden bleiben für das Einbringen ihrer Anliegen und Optionen eigenverantwortlich. Diese Eigenverantwortung wird von mir als Mediator respektiert und gefördert.

Abschluss des Verfahrens
Als Mediator stelle ich sicher, dass erreichte Einigungen festgehalten werden in der Mediationsvereinbarung. Es wird dabei darauf geachtet, dass alle Beteiligten die Regelungen verstehen.  Um eine bestmögliche Einigung zu erzielen und die erwünschte rechtliche Durchsetzbarkeit und Qualität des Ergebnisses sicherzustellen wird gegebenenfalls auf einen Bedarf an Fachberatung hingewiesen.

Die Mediandinnen und Medianden können jederzeit einen Abbruch der Mediation bekannt geben ohne dies begründen zu müssen. Auch als Mediator behalte ich mir das Recht vor, das Mediationsverfahren bereits vor einer Einigung abzubrechen, wenn ich zur Einschätzung
gelange, dass

  • den Grundsätzen der Mediation trotz mehrmaligem Hinweis meinerseits widersprochen wird,

  • die Handlungs- oder Paktfähigkeit der Mediandinnen und Medianden nicht gegeben ist,

  • das angestrebte Ergebnis rechts- beziehungsweise sittenwidrig ist oder

  • sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.

Im Falle eines Abbruchs achten ich als Mediator - möglichst in einer Abschlusssitzung - auf die Sicherung des bereits Erreichten.

 
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