Grundprinzipien - Lass uns reden

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Grundprinzipien

Mediation

Das Österreichische Netzwerk Mediation hat Ethikrichtlinien für Mediatorinnen und Mediatoren ausgearbeitet, welche als Minimalanforderungen für die Arbeit in der Mediation anzusehen sind. Als in der Liste der Mediatorinnen und Mediatoren beim Bundesministerium für Justiz eingetragener Mediator stellen diese daher auch für mich Mindestqualitätsanforderungen dar. Ich verpflichte mich daher zu deren Einhaltung:

Alle Beteiligten einer Mediation gestehen einander das Recht auf Wahrung ihrer Würde zu. Als Mediator achte ich daher darauf,

  • dass die Mediandinnen und Medianden die Würde des Anderen anerkennen und vermeide selbst alle Handlungen und Äußerungen, die diese Würde verletzen könnten;

  • dass ich die Autonomie und Eigenverantwortung der Mediandinnen und Medianden respektiere und fördere.


Als Mediator begegne ich allen Mediandinnen und Medianden mit gleicher Achtung, Wertschätzung und gleichem Respekt.

Als Zeichen der Professionalität habe ich meine Kompetenz für Mediation durch einschlägige Ausbildung in einem universitären Lehrgang bei der ARGE Bildungsmanagement in Kooperation mit der Sigmund Freud PrivatUniversität auf der Grundlage gesetzlich definierter Mindeststandards erworben und bilde mich kontinuierlich weiter.

Als Mediator vergewissere ich mich vor der Annahme eines Mediationsfalles hinreichend, dass ich  über die notwendigen Voraussetzungen für den Auftrag verfüge und gebe den Mediandinnen und Medianden auf deren Ersuchen Informationen zu meinem Hintergrund und meinen Erfahrungen.

Ich übernehme die Verantwortung für die Organisation des Mediationsverfahrens. So kläre ich mit den Mediandinnen und Medianden Details betreffend die zu beteiligenden Personen, Zeit, Ort und Ablauf des Mediationsverfahrens sowie die Vergütung.

Als Mediator informiere ich auf sachliche Art und Weise über meine Tätigkeit und achte darauf, dass möglichst alle vom Konflikt und möglichen Lösungen Betroffene in angemessener Weise eingebunden werden.

Als Mediator gebe ich den Mediandinnen und Medianden stets klar verständliche Auskünfte über die Kostenregelung, die für das Mediationsverfahren anzuwenden ist. Die Mediation beginnt erst dann, wenn die Grundsätze der Vergütung und die Tarife von den Beteiligten akzeptiert wurden.

Als Mediator lege ich, bevor ich meine Tätigkeit aufnehme oder fortführe, alle Umstände offen,

  • die meine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten oder

  • zu Interessenkonflikten führen könnten oder

  • den Anschein eines der beiden vorgenannten Umstände erwecken könnten.

Solche Umstände sind beispielsweise

  • eine persönliche oder berufliche, auch bereits vergangene, Beziehung oder Kontaktnahme zu einer der Konfliktparteien,

  • ein finanzielles oder sonstiges direktes oder indirektes Interesse an einem bestimmten inhaltlichen Ergebnis der Mediation,

  • eine anderwärtige Tätigkeit für eine der Konfliktparteien.

In solchen Fällen nehme ich die Mediationstätigkeit nur dann wahr, wenn ich sicher bin, meine Aufgabe unabhängig und objektiv durchführen zu können, sodass die Unparteilichkeit gewährleistet ist, und wenn alle Mediandinnen und Medianden nach Offenlegung ausdrücklich zustimmen. Diese Offenlegungspflicht besteht im Mediationsverfahren zu jeder Zeit und in einem Umfang, der den gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht zuwiderläuft.

Als Mediator bin ich in meinem Handeln und Auftreten allen Konfliktparteien gegenüber gleich verpflichtet und gleich zugewandt. Ich unterstütze im Mediationsverfahren alle Mediandinnen und Medianden gleichermaßen. Gleichermaßen bedeutet dabei aber auch, dass jene Mediandinnen und Medianden, die einer Unterstützung bedürfen um am Verlauf der Mediation eigenverantwortlich teilnehmen zu können, diese eingeräumt wird (Beispiel: Gebärdendolmetsch).

Sämtliche Vorgänge in der Mediation werden von mir in verständlicher Form transparent gemacht. Insbesonders werden Mediandinnen und Medianden über Methode, Inhalte, Ziele, Grenzen und gegebenenfalls alternative Konfliktlösungsmethoden zur Mediation informiert.

Als Mediator wahre ich die Vertraulichkeit aller Informationen aus der Mediation und im Zusammenhang damit. Die Aufklärung der Mediandinnen und Medianden über die Verschwiegenheitspflicht liegt in meiner Verantwortung und ist prinzipiell Bestandteil der Arbeitsvereinbarung. Weiters obliegt es mir, gemeinsam mit den Mediandinnen und Medianden zu klären, wie mit Informationen umzugehen ist, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Wenn der Auftraggeber von den Mediandinnen und Medianden verschieden ist, wird mit den Mediandinnen und Medianden vereinbart, welche Information an den Auftraggeber weiter gegeben wird.

 
Suchen
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü